Zufriedenheitsgarantie

 

Mit einer Hausverwaltung wird in der Regel ohne Probezeit eine mindestens 3 Jährige Geschäftsbeziehung eingegangen, welches während der Laufzeit kaum änderbar ist.

 

Wir fanden das nie nicht zeitgemäß. Wir boten unseren Kunden immer schon eine Zufriedenheitsgarantie mit einem Sonderkündigungsrecht 6 Monate nach Vertragsbeginn. Dieses ist endlich in der WEG-Reform von 2020 nun auch Gesetz, dass ein Verwaltervertrag und die Berufung mit 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden kann.

Es ist unsere Aufgabe in dieser Zeit Sie von unserer Leistungsfähigkeit und unserem Engagement zu überzeugen.